Mehrweg statt Einweg - voll im Trend
Wer mit Mehrweg-Windeln wickelt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung.
Was wird gefördert?
Der Landkreis Eichstätt fördert mit 120,00 € pro Kind die Verwendung von Mehrweg-Windeln für Babys, Kleinkinder oder Personen mit medizinischem Bedarf. Der Erwerb von Mehrweg-Windeln, Windel-Mietpaketen oder die Nutzung von Windelwaschdiensten werden bezuschusst.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Voraussetzung für die Förderung bei Babys und Kleinkindern ist, dass
• das Kind und die Antragstellerin oder der Antragsteller im Landkreis Eichstätt gemeldet sind
• Kind und Antragstellerin oder Antragsteller in häuslicher Gemeinschaft leben
• das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate ist
• bei Nutzung eines Windeldienstes oder eines Mietdienstes die Laufzeit mindestens 12 Monate beträgt.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Landratsamt Eichstätt, Amt für Familie und Jugend Gundekarstraße 3, 85072 Eichstätt
Tel.: 08421 70-3013 vormittags, Familienfoerderung@lra-ei.bayern.de
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