App Logo
| 20.05.2024

Zuschuss für Mehrwegwindeln

Mehrweg statt Einweg - voll im Trend

Wer mit Mehrweg-Windeln wickelt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung.

Was wird gefördert?

Der Landkreis Eichstätt fördert mit 120,00 € pro Kind die Verwendung von Mehrweg-Windeln für Babys, Kleinkinder oder Personen mit medizinischem Bedarf. Der Erwerb von Mehrweg-Windeln, Windel-Mietpaketen oder die Nutzung von Windelwaschdiensten werden bezuschusst.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Voraussetzung für die Förderung bei Babys und Kleinkindern ist, dass

• das Kind und die Antragstellerin oder der Antragsteller im Landkreis Eichstätt gemeldet sind

• Kind und Antragstellerin oder Antragsteller in häuslicher Gemeinschaft leben

• das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate ist

• bei Nutzung eines Windeldienstes oder eines Mietdienstes die Laufzeit mindestens 12 Monate beträgt.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Landratsamt Eichstätt, Amt für Familie und Jugend Gundekarstraße 3, 85072 Eichstätt

Tel.: 08421 70-3013 vormittags, Familienfoerderung@lra-ei.bayern.de

www.landkreis-eichstaett.de

Antrag auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.