Mehrweg statt Einweg - voll im Trend
Wer mit Mehrweg-Windeln wickelt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung.
Was wird gefördert?
Der Landkreis Eichstätt fördert mit 120,00 € pro Kind die Verwendung von Mehrweg-Windeln für Babys, Kleinkinder oder Personen mit medizinischem Bedarf. Der Erwerb von Mehrweg-Windeln, Windel-Mietpaketen oder die Nutzung von Windelwaschdiensten werden bezuschusst.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Voraussetzung für die Förderung bei Babys und Kleinkindern ist, dass
• das Kind und die Antragstellerin oder der Antragsteller im Landkreis Eichstätt gemeldet sind
• Kind und Antragstellerin oder Antragsteller in häuslicher Gemeinschaft leben
• das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate ist
• bei Nutzung eines Windeldienstes oder eines Mietdienstes die Laufzeit mindestens 12 Monate beträgt.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Landratsamt Eichstätt, Amt für Familie und Jugend Gundekarstraße 3, 85072 Eichstätt
Ihr Ansprechpartner: Frau Grundbuchner, Tel.: 08421 70-3071, Familienfoerderung@lra-ei.bayern.de, www.landkreis-eichstaett.de
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