Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2023
Das OLG Düsseldorf hat die zum 01.01.2023 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen v.a. die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder und den Bedarf studierender Kinder. Auch die den Unterhaltspflichtigen verbleibenden Eigenbedarfe, die zuletzt zum Jahr 2020 angehoben wurden, werden diesmal höher veranschlagt.
Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder (1. – 3. Altersstufe) beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022 (BGBl S. 2130).
Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. In 2023 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 €. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsanspruch anzurechnen.
Die Düsseldorfer Tabelle 2023 ist auf der Homepage des OLG Düsseldorf verfügbar.
Bei Fragen zum Kindesunterhalt oder Unterhalt für volljährige Kinder (bis 21) beraten Sie gerne die Fachkräfte der Beistandschaft.