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Neuigkeiten

12.10.2022

Willkommen auf der Familien.app des Landkreises Eichstätt

Seit 13.10.2022 ist die FamilienApp online. Sie ist eine zentrale Plattform für Angebote der Eltern- und Familienbildung.

Sie als Eltern erhalten zielgerichtet aktuelle Informationen und lokale Ansprechpartner sowie Veranstaltungen.

30.04.2023

Am 28. Mai ist Weltspieltag!

Schluss mit der Einfalt - Es lebe die Vielfalt!

So lautet das Motto des diesjährigen Weltspieltags. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Themas „Spiel und Inklusion“ aufmerksam machen. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2023 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für die gesellschaftliche Inklusion von Kindern einzutreten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, Ihre Aktionen beim Bündnis Recht auf Spiel anzumelden, finden Sie hier.

13.03.2023

TigerKids Familien-Newsletter

Im Rahmen des bundesweiten Präventionsprogramms “TigerKids - Kindergarten aktiv” zur Gesundheitsförderung im Kindergarten veröffentlicht TigerKids 6-mal jährlich einen Familien-Newsletter. Dieser informiert einfach, wissenschaftlich sowie alltagsnah über familienrelevante, gesundheitsbezogene Themen und bringt Gesundheitsförderung mit praktischen Anregungen in den Familienalltag. 

Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich hier für den Newsletter anmelden.

06.12.2022

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2023

Das OLG Düsseldorf hat die zum 01.01.2023 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen v.a. die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder und den Bedarf studierender Kinder. Auch die den Unterhaltspflichtigen verbleibenden Eigenbedarfe, die zuletzt zum Jahr 2020 angehoben wurden, werden diesmal höher veranschlagt.

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder (1. – 3. Altersstufe) beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022 (BGBl S. 2130).

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. In 2023 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 €. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsanspruch anzurechnen.

Die Düsseldorfer Tabelle 2023 ist auf der Homepage des OLG Düsseldorf verfügbar.

Bei Fragen zum Kindesunterhalt oder Unterhalt für volljährige Kinder (bis 21) beraten Sie gerne die Fachkräfte der Beistandschaft.

10.10.2022

App für Eltern: „Entspannt erziehen“

In 7 Schritten zu mehr Gelassenheit und Freude im Erziehungsalltag – dies ermöglicht die neue Eltern-App „Entspannt erziehen“.

Weitere Informationen: https://www.entspannt-erziehen-app.de/

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