Für Geburten ab dem 1. April 2024 sowie ab 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen, ab denen der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem wurden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024 neu gestaltet. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.: BMFSFJ - Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des Elterngelds