Pädaudiologie
Klinikum rechts der Isar der TU München
Ismaninger Straße 22
81675 München
Beschreibung:
In unserer Kindersprechstunde bieten wir alle notwendigen Untersuchungen zur frühzeitigen Erfassung und Behandlung von kindlichen Hör- sowie Sprachentwicklungsstörungen in einem kindgerechten Umfeld an.
Ein regelrechtes Hörvermögen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine altersentsprechende sprachliche und allgemeine Entwicklung. Im Jahr 2009 wurde das universelle Neugeborenen Hörscreening eingeführt, um Hörstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. In den ersten Lebenstagen wird das Hörvermögen am schlafenden Kind ohne jegliche Belastung für Kind und Mutter geprüft.
Sollte sich bei Ihrem Kind der Verdacht auf eine Hörminderung ergeben, muss die Konfirmationsdiagnostik durchgeführt werden. Bei dieser werden nach einem einleitenden Gespräch eine HNO-ärztliche Untersuchung des Kindes und altersgerechte Hörtests meist im Spontanschlaf durchgeführt.
Vermuten Sie bei Ihrem Kind einen Rückstand der Sprachentwicklung, wird an die HNO-Untersuchungen und die Hörtests eine Sprachuntersuchung (logopädische Diagnostik) angeschlossen. Diese Untersuchungen nehmen ca. zwei Stunden in Anspruch. Treten bei Ihrem Kind nach der Einschulung oder während der ersten Grundschulklassen nicht erklärbare Leistungsschwankungen oder -schwächen auf, kann dies auf eine auditive Verarbeitung und Wahrnehmungsstörung (AVWS) zurückzuführen sein.
In diesem Fall umfassen die Untersuchungen ausführliche Hörtests und eine logopädische Überprüfung der Sprachverarbeitung, sie dauern ca. zweieinhalb Stunden. Da die AVWS wegen eines unterschiedlichen Therapieansatzes von einer Legasthenie (LRS) oder einer Aufmerksamkeitsstörung (ADS/ADHS) abgegrenzt werden sollte, empfehlen wir vorab den Ausschluss einer ADS/ADHS durch den Kinder- und Jugendpsychiater sowie einer LRS-Testung durch den Kinderpsychologen. Am Ende der Untersuchungen werden die erhobenen Befunde ausführlich mit Ihnen besprochen, in Kopie mitgegeben und gegebenenfalls Anschlusstermine vereinbart. Der zuweisende Arzt und Sie erhalten einen ausführlichen zusammenfassenden Brief per Post.
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