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Die Verfahrenslotsen der Region 10

Die Verfahrenslotsen der Region 10 als Inklusionslotsen

Inklusion bedeutet eine Anerkennung von Gleichwertigkeit bei Verschiedenheit, die den Zugang zur vollen Teilhabe an der Gesellschaft nicht nur als Anspruch formuliert, sondern als Chance begreift, Umgebungen so zu gestalten, dass Kompetenzen und Selbstbestimmung nicht verstellt, sondern zutage gefördert werden. Das Zusammenspiel der Daseinsfürsorge in Deutschland ist aber voraussetzungsreich und kompliziert. Um den Zugang für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu vereinfachen, bereitet das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) unter anderem die Zusammenführung von Leistungen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen vor. Die Verfahrenslotsen sollen sowohl durch das bestehende mehrgliedrige Sozialsystem „lotsen“ als auch zur Umsetzung der „inklusiven Lösung“ beitragen.

Die Verfahrenslotsen beraten und unterstützen

  • Kinder, Jugendliche & junge Volljährige

  • deren Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter

aus der Region 10, die Hilfe aufgrund einer bestehenden oder drohenden körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung in Anspruch nehmen wollen während des gesamten Hilfeprozesses.

Wir gewähren Ihnen Hilfestellung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendämter, des Bezirks, der Rehabilitationsträger, etc. und verweisen sie ggf. zusätzlich an regionale Hilfenetzwerke.

Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und selbstverständlich vertraulich.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer der Verfahrenslotsen der Region 10 in unseren Downloads.

Zusätzliche Informationen zum Thema Verfahrenslotsen finden sie auch unter folgendem Link: https://deinrecht.verfahrenslotse.org/

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