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MSH

Mobile sonderpädagogische Hilfen (MSH) sind ein präventives Angebot für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Ziel ist es, die individuelle Entwicklung des Kindes - auch im Hinblick auf seine Schulreife - durch spezielle sonderpädagogische Hilfe zu unterstützen.

Ebenfalls beraten sie die Eltern und gegebenenfalls auch die Fachkräfte einer Kita zur Entwicklung und zur Förderung des Kindes.

Die Förderung setzt das Einverständnis der Eltern und bei der sonderpädagogischen Hilfe in der Kindertageseinrichtung die Absprache mit der Leitung der Kindertageseinrichtung voraus.

Es gibt folgende Mobile Sonderpädagogische Hilfen:

  • MSH Autismus

  • MSH für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

  • MSH für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

  • MSH für den Förderschwerpunkt Hören

  • MSH für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

  • MSH für den Förderschwerpunkt Lernen

  • MSH für den Förderschwerpunkt Sehen

  • MSH für den Förderschwerpunkt Sprache

Quelle: Art.22 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Weitere Informationen finden Sie hier.

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