Ergotherapie
Ergotherapie kommt bei Kindern und Jugendlichen angefangen vom Säuglingsalter zum Einsatz, wenn sie in ihrem "Tun" schon eingeschränkt sind oder sie von einer Einschränkung bedroht sind.
Ziel ist immer die größtmögliche Förderung des Kindes, damit einer altersgemäßen Entwicklung nichts im Wege steht und das Kind seine Eigenständigkeit und Selbständigkeit bestmöglich entwickeln kann. Wichtig bei Kindern ist immer, dass Angehörige und Bezugspersonen einbezogen sind.
Beispiele, die Anlass für die Therapie sein können:
Auffälligkeiten und Entwicklungsstörungen der Bewegung (Grob- und Feinmotorik)
Auffälligkeiten und Entwicklungsstörungen der Wahrnehmung (Hören und Sehen)
Auffälligkeiten und Störungen im sozialen Kontakt mit anderen Kindern
Auffälligkeiten und Störungen im Umgang mit den eigenen Gefühlen
Auffälligkeiten und Störungen im Denken (Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit und Konzentration)
Voraussetzung für die Therapie ist eine ärztliche Diagnose vom Haus- oder Kinderarzt. Die Kosten werden i.d.R. dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Quelle: https://dve.info/resources/pdf/ergotherapie/fachbereiche/89-pdf-gruppe-06-paediatrie/file