Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Vaterschaftsanerkennung
Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.
Unverheiratete Eltern müssen für die Vaterschaft eine Beurkundung vornehmen lassen.
Diese Beurkundungen können bei jedem Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar vorgenommen werden.
Sorgeerklärung
Die Sorgeerklärung wird oft auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet. Die Sorgeerklärung ist eine Erklärung, die unverheiratete Eltern abgeben können.
In dieser Erklärung halten sie fest, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Wenn sie das nicht tun, hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht, es sei denn, die Eltern heiraten.
Die Beurkundung dieser Erklärung kann nur bei einem Jugendamt vorgenommen werden.