Unterhaltsansprüche
Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Kinder.
Es hilft Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen.
Aber auch junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr werden beraten.
Folgende Leistungen werden u. a. angeboten:
Das Jugendamt verlangt Auskunft und setzt Auskunftsansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch.
Das Jugendamt berechnet die Unterhaltshöhe.
Das Jugendamt vertritt das Kind bei Gericht und beantragt Prozesskostenhilfe.
Das Jugendamt beantragt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Das Jugendamt führt ein Unterhaltskonto, um die Zahlungseingänge zu kontrollieren.