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Beistandschaft

Ein Beistand ist ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin im Jugendamt.
Der Beistand steht zur Seite, wenn die Vaterschaft festgestellt werden soll oder Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen.
Die Beistandschaft ist kostenlos.

Was tut ein Beistand?

  • Er hilft, die Vaterschaft zu klären.

  • Er berät nicht verheiratete Elternteile, wie sie das Sorgerecht bekommen können.

  • Er hilft, Unterhaltsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen.

  • Er vertritt das Kind in rechtlichen Angelegenheiten, z. B. wenn eine Einigung nur vor Gericht möglich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (PDF-Broschüre).

Antrag auf Beistandschaft

Eine Beistandschaft kann von einem Elternteil schriftlich beantragt werden, der das Kind in Obhut hat. Der Antrag ist unabhängig davon, ob ein alleiniges oder ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht. Die Beistandschaft hat keinen Einfluss auf das Sorgerecht.

Die Bearbeitungszuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.

Bevor Sie die Beistandschaft beantragen, empfiehlt sich die kostenlose Beratung durch das Jugendamt.

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