Feste und Feiern
In vielen Gemeinden veranstalten Jugendtreffs, Landjugendgruppen und junge Menschen Plattenpartys, Open-Air-Konzerte oder andere Festlichkeiten. Gemeinsame Feste sind wichtig, machen Spaß und fördern den Zusammenhalt.
Umso wichtiger ist es, dass aus Spaß nicht Ernst wird. Aus diesem Grund werden verschiedene Anforderungen und Auflagen an Veranstalter gestellt.
Für öffentliche Großveranstaltungen, die von Jugendlichen bzw. von Jugendgruppen
organisiert werden, gelten prinzipiell die gleichen Regeln in Bezug auf Jugendschutz und Sicherheitsauflagen, wie für Veranstaltungen professioneller Anbieter (einzige Ausnahme bei anerkannten Trägern der Jugendarbeit in Bezug auf Anwesenheit und Anwesenheitszeiten von Kindern und Jugendlichen bei Jugendveranstaltungen
Die Maßnahmen sollten der Veranstaltung entsprechend angepasst sein. Vereinsfeiern, Jugendpartys, Konzertveranstaltungen oder Großevents wie Kneipenfestivals usw. bedürfen unterschiedlicher Überlegungen. Im Leitfaden für Veranstalter gibt es Anregungen zur Gestaltung einer Feier, Denkanstöße zur individuellen, veranstaltungsspezifischen Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen und Vorlagen wie beispielsweise den Muttizettel.
Ihr möchtet eine Veranstaltung planen, habt aber noch Fragen zum Thema Jugendschutz? Wir beraten euch gerne!