Stichwörter zum Thema Inklusion und Behinderung
UN-Behindertenrechtskonvention: Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenen Würde zu fördern.
Quelle: https://www.behindertenrechtskonvention.info/ , zuletzt aufgerufen am 04.10.2022
Menschen mit Behinderung: Nach §3 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sind Menschen mit Behinderungen Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Körperliche, seelische und geistige Behinderung: Die verschiedenen Arten von Behinderung sind nicht immer vollkommen trennscharf voneinander abzugrenzen. Im Wesentlichen wird bei diesen Begriffen abgegrenzt, wenn es sich um eine psychische Krankheit nach dem ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) handelt.
Personen mit körperlicher Behinderung können beispielsweise in ihrem körperlichen Leistungsvermögen eingeschränkt sein, während bei Personen mit geistiger Behinderung eine Schwäche der geistigen Kräfte besteht. Unter Personen mit einer seelischen Behinderung sind zum Beispiel jene zu verstehen, die unter körperlich nicht begründbaren Psychosen leiden, seelische Störungen, Anfallsleiden, Suchtkrankheiten, Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen haben.
Diskriminierung aufgrund von Behinderung: Nach Artikel 2 der Behindertenrechtskonvention ist jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten beeinträchtigt oder vereitelt wird, eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung.
Grad der Behinderung: Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Menschen mit Behinderungen die Schwere der Behinderung. Er wird durch das Versorgungsamt oder das Amt für Soziale Angelegenheiten (teils auch "Amt für Soziales und Versorgung" genannt) festgestellt. Für die Feststellung gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
Quelle: betanet.de
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