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Konflikte Zuhause

Konflikte gehören zum normalen Alltagsgeschehen hinzu, immerhin kann man sich nicht immer und überall einig sein, auch nicht in der Familie. Sollte der Austausch in der Familie jedoch regelmäßig oder durchgehend von Konflikten und verhärteten Fronten geprägt oder gar nicht mehr möglich sein, so gibt es einige Möglichkeiten, die Eltern und Ihre Kinder nutzen können, um zurück zur Harmonie zu finden.

1. Setzen Sie sich mit den Lehrkräften Ihres Kindes in Verbindung, denn als ausgebildete, pädagogische Fachkräfte bieten jene oftmals hilfreiche Hinweise für den Umgang mit schwierigen Erziehungssituationen. Auch Kinder bzw. Jugendliche können sich bei Streit mit den Eltern an ihre Lehrkräfte wenden, die dann als Vermittler zwischen Kind und Eltern fungieren können.

2. Ein weiteres kostenloses Angebot für den Umgang mit schwierigen Erziehungssituationen, bietet die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises Eichstätt, an die Sie sich unter dem folgenden Link wenden können: https://www.erziehungsberatung-caritas-eichstaett.de/beratungsstellen/eichstaett/

Sie haben hier die Möglichkeit für eine persönliche Terminabsprache oder eine telefonische Sprechstunde, die jeden Donnerstag von 16 bis 17 Uhr stattfindet.

3. Daneben steht Ihnen in schwierigen Familiensituationen selbstverständlich auch das Jugendamt Eichstätt und seine Außenstelle in Lenting zur Verfügung. Hier können Ihnen in besonders verhärteten Fällen neben einem persönlichen Gespräch ebenfalls Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 34 SGB VIII) angeboten werden. Für Sie wichtig zu wissen: Eine Hilfe zur Erziehung wird nicht ohne Ihr Einverständnis eingeleitet, sondern nur auf Antrag von Ihnen.

Da bei Streit innerhalb der Familie vor allem die ambulanten Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind, werden diese im Folgenden kurz vorgestellt.

1. Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)

Für die Klärung und Bewältigung von familienbezogenen Problemen bietet das Jugendamt Eichstätt Kindern, Jugendlichen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Erziehungsberatung an.

2. Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)

Ein Erziehungsbeistand hilft innerhalb der Familie dabei, die Entwicklungsschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu überwinden und unterstützt bei deren Verselbstständigung. Der Fokus liegt somit auf dem Kind, wobei der Erziehungsbeistand als eine Vertrauensperson agieren soll, die die individuellen Probleme der Kinder aus deren Sicht versteht. Oftmals werden ergänzende Familiengespräche geführt, in denen gemeinsam Regeln für ein harmonisches Zusammenleben erarbeitet werden. Eine Schulbegleitung des Kindes kommt in diesem Rahmen zum Beispiel auch in Frage.

3. Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe liegt der Fokus mehr auf der Unterstützung der Familie als Gesamtes, wozu die Betreuung und Begleitung bei Erziehungsaufgaben, die Bewältigung von Alltagsproblemen und Lösung von Konflikten bzw. Krisen innerhalb der Familie gehört. Daneben unterstützt die Sozialpädagogische Familienhilfe beim Austausch mit Ämtern und Institutionen, so dass ein effektiver Austausch stattfinden kann. Es geht hier ebenfalls darum, gemeinsam Regeln für ein harmonisches Miteinander in der Familie aufzustellen und anschließend zu installieren.

Abschließend wichtig zu wissen: Welche Hilfe zur Erziehung für Ihre familiäre Situation am besten geeignet ist, können Sie im gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt des Landkreises Eichstätt erörtern. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Alle hier aufgeführten ambulanten Hilfen zur Erziehung können dabei kostenlos von Ihnen in Anspruch genommen werden.

Quelle: https://familienapp.trier.de/artikel/pubertaet-21c3d2ce-2f25-4b25-b2a7-02ab526eee1a/wenn-s-zuhause-staendig-kracht

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