Ausgehzeiten
Es gibt gesetzliche Regelungen, wie lange Kinder und Jugendliche abends ausgehen dürfen.
Diese sind im Jugendschutzgesetz festgehalten.
Das Jugendschutzgesetz regelt ganz klar, welcher Minderjährige sich wann noch an welchem Ort aufhalten darf.
Alle Eltern sind an diese Regeln gebunden.
Ausgehzeiten zur ersten Orientierung:
Kinder ab 14 höchstens bis zehn Uhr
Jugendliche ab 15 Jahre bis elf Uhr
Jugendliche ab 16 Jahre bis zwölf Uhr
Das Jugendschutzgesetz gilt allerdings nur in der Öffentlichkeit.
Private Veranstaltungen oder Treffen unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erwachsenen.
In diesem privaten Rahmen, zum Beispiel bei einer Familienfeier oder Geburtstagsparty, gibt es keine gesetzlichen Altersbegrenzungen.
Wie regeln Sie als Eltern die Ausgehzeiten Ihrer Kinder in der Praxis?
Wie kann Ihnen ein „Mutti-Zettel“ dabei helfen?
Wie sollten Sie reagieren, wenn sich Ihr Kind nicht an Absprachen hält?
Solltest du als Jugendlicher eine Feier erst zu einem späteren Zeitpunkt als gesetzlich zugelassen verlassen wollen, dann brauchst du eine Erziehungsbeauftragung seitens deiner Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten. Diese regelt eine Aufsichtsperson bzw. erziehungsberechtigte Person, welche die Rolle der Eltern dabei für kurze Zeit übernimmt.
Einen schnell auszufüllenden Vordruck und weitere detaillierte Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie hier:
Bayerischer Erziehungsratgeber - Ausgehzeiten: https://www.baer.bayern.de/erziehung-medien/erziehung/kinder-jugendliche-schuetzen/ausgehzeit/
Erziehungsbeauftragung-Vordruck zum Herunterladen: https://www.polizeifuerdich.de/fileadmin/user_upload/Formular_Erziehungsbeauftragte.pdf
Für weitere Fragen rund um das Thema Ausgehzeiten und Jugendschutz steht Ihnen selbstverständlich auch das Amt für Familie und Jugend des Landkreises Eichstätt zur Verfügung.