Dyskalkulie
Bereits im Kindergartenalter haben Kinder ein Vorläuferwissen über die Bedeutung von Zahlen und Mengen. In den ersten Schuljahren erlernen sie dann die Grundrechenarten und verinnerlichen die Basis mathematischer Logik. Jeder Lernschritt baut dabei auf den vorangegangenen auf.
Eine Rechenschwäche oder Dyskalkulie erschwert diesen Lernprozess erheblich: Da den betroffenen Kindern das nötige Mengenverständnis und die Zählfertigkeiten fehlen, verstehen sie Zahlen als reine Symbole, nicht als Mengenangaben. Damit fehlt ihnen das wesentliche Handwerkszeug, um Lernschritte in der Mathematik zu verinnerlichen.
Wenn sich Ihr Kind im Rechnen schwer tut, sprechen Sie am besten zunächst mit der Lehrkraft. Besteht ein Verdacht, kann die diagnostische Abklärung über die Schulpsychologie oder die Beratungslehrkraft der Schule erfolgen. Es werden dazu ein Intelligenz-Test und ein Rechen-Test gemacht. Sie können die Diagnostik auch außerhalb der Schule in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis durchführen lassen.
Liegt im Test die Rechenleistung deutlich unter dem für das Alter, die Klassenstufe und die Intelligenz des Kindes zu erwartenden Stand, kann eine Dyskalkulie-Diagnose gestellt werden.
Im Gegensatz zur Legasthenie gibt es in Bayern für Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich. Es werden im jeweiligen Einzelfall in Abstimmung mit dem schulpsychologischen Dienst und der Lehrkraft individuelle Hilfen besprochen und festgelegt. Dies können zusätzliche Erklärungen der Testaufgaben, Schreibzeitverlängerungen, Anschauungsmaterial oder individuelle, an die Rechenkenntnisse des Kindes angepasste Prüfungsaufgaben sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur emotionalen Entlastung des Kindes auch die Benotung im Fach Mathematik ausgesetzt werden. Oft wird ein Rechnen-Förderkurs in der Schule angeboten oder die Förderung über den mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD) eingeleitet.
In erster Linie ist es Aufgabe der Schule, Kinder mit Rechenproblemen angemessen zu fördern und zu unterstützen.
Wenn trotz schulischer Maßnahmen Ihr Kind durch die Rechenprobleme so stark in seiner persönlichen Entwicklung und in seinem sozialen Leben beeinträchtigt ist, dass schulische Maßnahmen alleine nicht mehr ausreichen, sollte abgeklärt werden, ob bei Ihrem Kind eine „seelische Behinderung“ nach §35a SGB VIII vorliegt und es eine zusätzliche Therapie braucht, um eine drohende „seelische Behinderung“ abzuwenden. Diese Abklärung und Einschätzung wird von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie durchgeführt.
Für Kinder mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung besteht die Möglichkeit einen Antrag auf sog. Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII beim Jugendamt zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können so die Kosten für eine Lerntherapie übernommen werden.
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