App Logo

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die folgenden Leistungen.

  • Leistungen für Bildung

  • Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Mit dem Starke-Familien-Gesetz gibt es seit dem 1. August 2020 weitreichende Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket:

  • Ausflüge:
    Bei ein- und mehrtägigen Ausflügen von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen (z. B. für Klassenfahrten).

  • Persönlicher Schulbedarf:
    Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 156 Euro im Kalenderjahr 2022 anerkannt, und zwar 104 Euro für das erste Schulhalbjahr und 52 Euro für das zweite Schulhalbjahr.

  • Schülerbeförderung:
    Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als "Schülerbeförderung" definiert sind, und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen; der bisher in diesen Fällen zu zahlende Eigenanteil entfällt.

  • Lernförderung:
    Bedürftige Schülerinnen und Schüler können, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung, unter bestimmten Voraussetzungen Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.

  • Soziale Teilhabe / Kultur, Sport, Mitmachen:
    Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder Musikunterricht) wird ein Betrag von pauschal 15 Euro monatlich erbracht.

  • Verwaltungsvereinfachung:
    In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundeministerium für Arbeit und Soziales

Die Leistungen des Bildungspakets

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.