Vorsorgeuntersuchungen
U7a - Vorsorge im Kindergartenalter
Um die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren zu schließen, bieten Kinder- und Jugendärzte die U7a mit drei Jahren an (idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat). Diese zusätzliche Untersuchung wurde bisher nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Das Bundesgesundheitsministerium billigte die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzten über die neue Untersuchung U7a, d.h., seit 1. Juli 2008 muss die U7a von allen Kassen erstattet werden. Sie soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden.
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat (früher als 3 Monate vor dem dritten Geburtstag) und nicht nach dem 38. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem dritten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGeL-Leistung in Rechnung gestellt werden.
U8 - Vorsorge von Kopf bis Fuß
Auch bei dieser Vorsorgeuntersuchung, die in der Regel im Alter von vier Jahren stattfindet (idealerweise ab dem 46. Lebensmonat bis zum 48. Lebensmonat), wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes. Der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Bei der U8 werden außerdem der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht.
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 43. Lebensmonat (früher als 5 Monate vor dem vierten Geburtstag) und nicht nach dem 50. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem vierten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGeL-Leistung in Rechnung gestellt werden.
U9 - Vorsorge vor der Einschulung
Die letzte von insgesamt zehn Vorsorgeuntersuchungen zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, d.h. mit etwa fünf Jahren, ist eigentlich auch die umfangsreichste. Dabei wird erneut der Urin analysiert und der Blutdruck gemessen. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen werden insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt beurteilt dabei sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten als auch die Intelligenz des Kindes. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Er äußert sich außerdem zu der zu erwartenden Schulreife des Kindes und erinnert die Eltern an die Auffrischungsimpfungen vor der Einschulung.
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 58. Lebensmonat (früher als 2 Monate vor dem fünften Geburtstag) und nicht nach dem 66. Lebensmonat (später als ein halbes Jahr nach dem fünften Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGeL-Leistung in Rechnung gestellt werden.
U10 – Vorsorge im Grundschulalter
U10 ist die erste zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll und die die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und der U11 schließen soll.
Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
U11 – Vorsorge in einer wichtigen Schulphase
Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll die große Lücke zwischen U10 und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Die U11 soll im Alter von 9 bis 10 Jahren stattfinden.
In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet
Für die freundliche Überlassung von Textbausteinen bedanken wir uns bei Monks, Ärzte im Netz GmbH. Weitere Informationen finden Sie unter www.kinderaerzte.de
Fachliche Unterstützung: Dr. Hermann Josef Kahl