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Mein Kind ist straffällig, was nun?

Jugendkriminalität kann für die Eltern des Jugendlichen eine mitunter sehr beschämende Erfahrung sein und stellt aufgrund der Sorge um den eigenen Nachwuchs stets eine große familiäre Belastung dar. Um weitere Straftaten des Jugendlichen zu vermeiden und diesen bei der Entwicklung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen, wird das Jugendamt in seiner Form als Jugendgerichtshilfe vom zuständigen Jugendgericht herangezogen. Der hierfür speziell eingerichtete Dienst des Jugendamtes berät in diesem Rahmen auch Eltern und andere nahestehende Personen im Umfeld des Jugendlichen. Tätig wird die Jugendgerichtshilfe bei Jugendlichen im Alter von 14-18 Jahren bzw. bei jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.

Zum Aufgabenbereich der Jugendgerichtshilfe gehört:

  • Mitwirkung im Verfahren beim Jugendrichter

  • Beratung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und dessen Eltern über das Verfahren

  • Begleitung und Betreuung im Strafverfahren

  • Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen

  • Information des Gerichts über die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte des Verfahrens sowie die persönliche Situation des Jugendlichen/Heranwachsenden

  • Vermitteln und Überwachen von Auflagen und Weisungen (z.B. soziale Hilfsdienste, soziale Trainingskurse)

  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. der Bewährungshilfe, den Schulen, freien Trägern

 

Das Positive: Jugendliche bleiben nach einmaliger Straffälligkeit in Zukunft meistens auf der Seite des Gesetzes. Sollten Sie sich über die Situation jedoch unsicher sein, empfiehlt es sich, mit der Fachstelle Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Eichstätt in Kontakt zu treten. Wie Sie mit uns in Kontakt treten können, finden Sie unter diesem Link:

https://www.landkreis-eichstaett.de/buergerservice/themen/amt-fuer-familie-und-jugend

Sollten Sie für sich oder Ihr Kind weitere Informationen einholen wollen:

Bayerischer Erziehungsratgeber – Alterstypische Delikte und ihre Konsequenzen: https://www.baer.bayern.de/fragen-probleme/pubertaetsphase/alterstypische-delikte-ihre-konsequenzen-kriminalitaet/

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