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Stichpunkte zu Leistungen der Eingliederungshilfe

Leistungen zur Teilhabe

Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit (drohenden) Behinderungen sollen diesen Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Beispiele für solche Leistungen sind eine Kur in einer Reha-Klinik, eine Umschulung, wenn der bisherige Beruf wegen einer Behinderung nicht mehr ausgeübt werden kann, Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen und Assistenzleistungen, damit Menschen mit Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben können. Die Leistungen werden z.B. von den Krankenkassen, von der Rentenversicherung, von der Unfallversicherung oder vom sog. Träger der Eingliederungshilfe finanziert. Während viele Leistungen schon bei leichteren Behinderungen oder sogar bei einer nur drohenden Behinderung in Betracht kommen, kommen andere nur für Menschen mit Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung in Frage.

Quelle: betanet.de

Assistenzleistungen

Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen darin, den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen. Sie beinhalten die Begleitung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen des Menschen mit Behinderung im Alltag. Assistenzleistungen müssen beantragt werden.

Quelle: betanet.de

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist meistens eine Geldleistung. Damit können Menschen mit Behinderungen ihre Reha- und Teilhabeleistungen und einige Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung selbst einkaufen – sie erhalten es also anstelle von Dienst- oder Sachleistungen. Manchmal werden auch Gutscheine ausgegeben. Auf das Persönliche Budget besteht ein Rechtsanspruch, es muss jedoch beantragt werden.

Quelle: betanet.de

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