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Schulbegleitung

Schulbegleitung wird oft auch Inklusionsassistenz oder Integrationshilfe genannt und ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Bei seelischen Behinderungen wird sie für Kinder und Jugendliche und teils auch für junge Erwachsene über die Jugendhilfe finanziert. Bei körperlichen und geistigen Behinderungen sowie bei Mehrfachbehinderungen und bei Erwachsenen sind die Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Schulbegleitung soll keine Lerninhalte vermitteln, sondern Schülern mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und damit Inklusion ermöglichen.

Aufgaben der Schulbegleitung

  • Pflegerische Unterstützung

  • Soziale Unterstützung

  • Emotionale Unterstützung

  • Hilfe bei der Kommunikation

Finanzierung

Schulbegleitung müssen in der Regel die Eltern oder die volljährigen Schüler bei der zuständigen Behörde beantragen, aber auch Schulen können sie dem zuständigen Amt vorschlagen.

Quelle & weitere Informationen: betanet.de

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