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Dienste der Offenen Behindertenarbeit (OBA)

Die meisten Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit leben nicht in einem Heim, sondern in ihren Familien oder einer eigenen Wohnung. Die Dienste der Offenen Behindertenarbeit (OBA)

  • stellen ihre ambulante Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung sicher

  • helfen ihnen dabei, ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen

  • unterstützen und entlasten bei Bedarf ihre Familien

Träger dieser Dienste sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern, deren Mitgliedsorganisationen oder die Landesbehindertenverbände. In vielen Regionen haben mehrere Anbieter in Kooperation miteinander die Offenen Hilfen aufgeteilt. Der Freistaat Bayern fördert seit 1988 im Rahmen von Richtlinien diese regionalen und überregionalen Beratungs- und Betreuungsdienste.

Regionale Dienste

Zielgruppe der regionalen Dienste, die meist auf der Ebene eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt tätig sind, sind Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung sowie chronisch Kranke aller Behinderungsarten und aller Altersstufen. Das Angebotsspektrum der Dienste umfasst Informationen und Beratung zu allen Fragen des täglichen Lebens und Vermittlung von Hilfen.

Folgende Aufgaben werden im Einzugsbereich übernommen:

  • fachliche Leitung der Maßnahme sowie Anleitung und Betreuung des sonstigen Personals der Maßnahme und der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer;

  • allgemeine Beratung;

  • Gruppenarbeit, insbesondere offene Treffs;

  • Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit Behinderung im Gemeinwesen und Mitwirkung bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur;

  • Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeitenden;

  • Bildungsangebote, einschließlich der Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste der OBA;

  • Einbindung in bestehende Netzwerke;

  • Organisation und Sicherstellung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen;

  • Organisation und Sicherstellung des Familienentlastenden Dienstes (FED);

  • Durchführung von FED-Maßnahmen.

Quellen: barrierefrei.bayern.de , stmas.bayern.de

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