Stichpunkte zur Kinderbetreuung und Integration
Dieser Artikel soll eine kleine Übersicht zu verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderung bieten.
Integrationskindergärten
In einem Integrationskindergarten findet keine Trennung zwischen Kindern mit und ohne Behinderung statt. In der Regel besuchen nicht mehr als drei oder vier Kinder, die auf zusätzliche Förderung angewiesen sind, eine Kindergartengruppe. Um dem erhöhten Förderbedarf gerecht zu werden, stehen den integrativen Einrichtungen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung.
vgl. kita.de
Einzelintegration
Im Rahmen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen wird der Begriff der Einzelintegration verwendet. Man versteht darunter die Aufnahme einzelner Kinder, mit Entwicklungsverzögerungen oder Beeinträchtigungen, in Kindertageseinrichtungen. Dies setzt prinzipiell die Bewilligung des Antrages der Eltern auf Eingliederungshilfe voraus. In der Praxis ist die Aufnahme eines Kindes mit (drohender) Behinderung immer noch abhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung und der Bereitschaft der jeweiligen Einrichtung.
Individualbegleitung
Individualbegleitungen unterstützen Kinder mit Behinderungen, die Hilfe beim Besuch einer Kindertagesstätte brauchen. Sie ermöglichen die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen in Krippen, Kindergärten und Horten mit Integrationsplätzen, Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT).
vgl. bezirk-oberbayern.de
Integrationsfachkraft/Integrationshelfer
Sobald ein Kind mit Behinderung eine reguläre Kita besucht, kann ein Antrag auf eine Integrationsfachkraft gestellt werden. Diese beschäftigt sich gezielt mit dem Kind, fördert und unterstützt es im KiTa-Alltag, sodass die Integration besser gelingen kann.
vgl. kita.de