Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Unabhängige Teilhabeberatung (oder offiziell: "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)") zeichnet sich durch ihre Unabhängigkeit von Kostenträgern und somit auch deren finanzielle Interessen aus. Somit sind sie also keiner Behörde oder anderen Ämtern verpflichtet, sondern einzig und allein den Menschen, die sie beraten.
Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die siedeutschlandweit eingeführt. Die Beratungsstellen informieren kostenlos und unabhängig Menschen mit jeglicher Form von Behinderung, sowie von Behinderung bedrohte Menschen als auch deren Angehörige zu all ihren Anfragen.
Wichtige Themen in der Beratung könnten beispielsweise sein, welche Teilhabeleistungen es gibt, welche Ansprechpartner und Zuständigkeiten und über welche Rechte der Betroffene verfügt.
Peer Counseling: Betroffene beraten Betroffene
Von Behinderung betroffene Menschen kennen sich mit den diversen Belangen und Hindernissen bestens aus. Deshalb beraten in unabhängigen Teilhabeberatungsstellen möglichst Menschen mit Behinderungen andere Betroffene und deren Familien.
Inhalt der Beratung
Insbesondere vor der Stellung von Anträgen sollte eine unabhängige Teilhabeberatung stattfinden. Somit bildet die EUTB also mit den ersten Anlaufpunkt. Natürlich steht sie nicht nur am Anfang, sondern auch im weiteren Verlauf beratend zur Seite.
Wesentliche Inhalte der unabhängigen Teilhabeberatung sind:
Orientierungshilfe, welche Teilhabeleistungen es gibt und Menschen mit Behinderungen zustehen.
Unterstützung bei der Planung und Entscheidung, welche Teilhabeleistungen Betroffene beantragen möchten.
Informationen über Leistungen, Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen.
Aufklärung über Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen.
Quelle & weitere Informationen: betanet.de